Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Angebote und Dienstleistungen von Dr. Horse – Coaching for Human der BAfU Heyne GmbH (nachfolgend DR. HORSE), soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung bzw. durch Beauftragung einer Leistung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund, z.B. bei Erkrankung des Trainers oder der Pferde, abzusagen. Bei offenen Veranstaltungen behalten wir uns die Absage darüber hinaus auch bei einer zu geringen Teilnehmerzahl vor.
Änderungen, die den Gesamtcharakter der jeweiligen Veranstaltung nicht verändern, berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Rechnungsbetrages. Eine zumutbare Verlegung des Seminarortes bleibt vorbehalten.
2. Offene Veranstaltungen
Zu den offenen Veranstaltungen zählen alle Seminare, Trainings und Workshops, die DR. HORSE öffentlich mit Termin ausschreibt. Inhalt, Ablauf und Seminarort gehen aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung hervor.
2.1 Anmeldung
Anmeldungen können per E-Mail, per Post oder per Fax erfolgen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. DR. HORSE bestätigt die Anmeldung mit der Rechnungsstellung. Die Anmeldedaten werden ausschließlich für interne Zwecke elektronisch gespeichert und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutz-gesetzes.
2.2 Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist zwei Wochen nach Auftragserteilung fällig, spätestens aber 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin. Bei verspäteter Zahlung kann der vom Teilnehmer reservierte Seminarplatz anderweitig vergeben werden.
Die in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung, die beschriebene Verpflegung während der Seminardauer und eventuelle Seminarunterlagen. Hotel- und Reisekosten sind nicht darin enthalten, sofern dies in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist.
Für die Unterkunft während einer Veranstaltung hat der Teilnehmer Sorge zu tragen. Auf ausdrücklichen Wunsch kann DR. HORSE im Namen der Teilnehmer Unterkünfte reservieren. Im Falle eines Stornos sind die Kosten hierfür vom Teilnehmer zu tragen.
2.3 Stornierung
Stornierungen haben stets schriftlich zu erfolgen. Bei einer Abmeldung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet DR. HORSE dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr zu 100%, bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu 50%, bis zwei Wochen vorher zu 25%. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme wird das volle Veranstaltungsentgelt fällig. Ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann gestellt werden.
Mehrteilige Veranstaltungsreihen gelten als Einzelveranstaltung, die genannten Zahlungs- und Stornofristen beziehen sich daher auf den Termin des ersten Veranstaltungsmoduls.
Sollte ein Teilnehmer Angst vor Pferden haben und diese wider Erwarten im Seminar nicht überwinden können, hat er das Recht, von der Veranstaltung zurückzutreten. In diesem Fall erstattet DR. HORSE das bis dahin entrichtete Seminarentgelt abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR (brutto) zurück. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass der Teilnehmer seinen Rücktritt bis unmittelbar nach der ersten eigenen Übung mit den Pferden erklärt. Bei einer später erfolgten Rücktrittserklärung ist die volle Seminargebühr zu entrichten.
Nimmt ein Teilnehmer die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.
2.4 Rücktritt
Ist die ordentliche Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung des Trainers oder der Pferde oder aus anderen triftigen Gründen nicht möglich, behält sich DR. HORSE vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. Gleiches gilt bei Nichtzustandekommen der Mindestteilnehmerzahl.
Muss eine offene Veranstaltung vom Veranstalter storniert werden, so erhält der Teil-nehmer mehrere Ersatztermine zur Auswahl. Alternativ erstattet DR. HORSE die bereits gezahlte Teilnahmegebühr in vollem Umfang zurück.
Weitergehende Ansprüche wegen eines abgesagten Termins sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadensersatz und/ oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden.
Liegt für eine offene Veranstaltung nur eine Anmeldung vor, ist dies kein Rücktrittsgrund für den Teilnehmer. Das Seminar wird dann in der halben Zeit zum gleichen Preis als Einzel-coaching durchgeführt.
3. Firmeninterne Veranstaltungen
Zu den firmeninternen Veranstaltungen zählen Seminare, Trainings, Coachings, Events oder Vorträge, die speziell auf die jeweiligen Belange eines Unternehmens abgestellt sind.
3.1 Auftragserteilung
Die Angebotserstellung durch DR. HORSE erfolgt schriftlich, per Fax oder E-Mail. Mit der Bestätigung des Auftrags durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und DR. HORSE bindend zustande.
Die Anmeldedaten der einzelnen Teilnehmer werden ausschließlich für interne Zwecke elektronisch gespeichert und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutz-gesetzes.
3.2 Zahlungsbedingungen
Das vereinbarte Honorar ist zu 50 % bei Auftragserteilung und die Restzahlung 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällig. Im Falle, dass der Auftraggeber bzw. ein oder mehrere Teilnehmer die Leistungen gar nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besteht für den nicht wahrgenommenen Anteil kein Anspruch auf Rückvergütung.
Die in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren oder Honorare beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung, die beschriebene Verpflegung während der Seminardauer und eventuelle Seminarunterlagen. Hotel- und Reisekosten von Teilnehmern und Trainern sind nicht enthalten, sofern dies in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist.
Für die Unterkunft während einer Veranstaltung haben der Auftraggeber bzw. die Teilnehmer Sorge zu tragen. Auf ausdrücklichen Wunsch reserviert DR. HORSE im Namen des Auftraggebers bzw. der Teilnehmer Unterkünfte. Im Falle eines Stornos sind die Kosten hierfür vom Auftraggeber bzw. vom Teilnehmer zu tragen.
3.3 Stornierung
Wird eine firmeninterne Veranstaltung vom Auftraggeber bis zu sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin storniert, so werden 25 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt, bei Stornierung bis vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin 50 % der Auftragssumme. Bei späterer Stornierung wird der vereinbarte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
Eventuell bereits angefallene Fremdkosten werden im Falle der Stornierung durch den Auftraggeber gesondert abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bei der Verschiebung eines vereinbarten Seminartermins durch den Auftraggeber behalten wir uns vor, einen angemessenen Schadensersatz in Rechnung zu stellen.
3.4 Rücktritt
Ist die ordentliche Durchführung einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung eines Trainers oder der Pferde oder anderen triftigen Gründen nicht möglich, behält sich DR. HORSE vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. In diesem Fall werden mindestens zwei Ersatztermine innerhalb der nächsten sechs Monate angeboten oder die Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren oder Honorare gewährleistet.
Weitergehende Ansprüche wegen eines von DR. HORSE abgesagten Termins sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadensersatz und/ oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden.
4. Haftung
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr, die Teilnehmer haften für von ihnen verursachte Schäden. DR. HORSE haftet dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber gegenüber nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Als Lieferant einer Dienstleistung haftet DR. HORSE im Rahmen der gesetzlichen Haftungspflicht für sonstige Schäden im Höchstfall in Höhe der bereits gezahlten Teilnahmegebühren oder Honorare. Dies gilt auch für den Fall der kurzfristigen Absage eines vereinbarten Veranstaltungstermins, sofern diese auf Erkrankung eines Trainers, der Pferde oder eine Verhinderung der Veranstaltung durch höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Die Haftung für höhere Gewalt, die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden und jede Art von Schadenersatz ist ausgeschlossen.
5. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinaus gehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Eine ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Jede von den vorliegenden AGB abweichende Vereinbarung bedarf für ihre Gültigkeit der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Leipzig.
Gültiger Stand: 01. August 2018